Probsteistraße

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Die Probsteistraße ist eine Anlieger­straße im Leipziger Stadt­teil Schleußig. Sie liegt auf dem Flur­stück 207, 50/r und 227 der Gemarkung Schleußig und hat den amtlichen Straßenschlüssel 05111.

Verlauf

Die 314 Meter lange Straße beginnt an der Oeser­straße und führt nicht ganz geradlinig in südöst­liche Richtung, kreuzt dabei die Rödel­straße und die Paußnitz­straße und mündet schließlich in die Tischbein­straße. Die geradzahligen Hausnummern befinden sich auf der westlichen Straßenseite.

Geschichte

Die Straße wurde im Heine- / Hüfferschen Bebauungs­plan für Schleußig von 1876 als Straße P projektiert. Sie lag im ehemaligen Guts­bezirk, dem Bau­feld von Bernhard Hüffer (1824–1904).

Am 21. November 1896 wurde beschlossen, der Straße den Namen Probsteistraße ()[1] zu geben. Dies wurde am 24. Dezember 1896 bekannt gemacht (vgl. Bekannt­machung im Leipziger Tageblatt vom 29. Dezember 1896, Seite 9). – Die Straße wurde nach der Probstei benannt, einem Waldstück im südlichen Auen­wald. Gleich­zeitig erhielt auch die Paußnitzstraße ihren Namen nach einem dort gelegenen Objekt; beide Benennungen setzen den im Vorjahr mit der Rödel­straße begonnenen Themen­kreis fort, der 1912 mit der Beipert­straße voll­endet wurde.

Bei der Einführung der Kommunalen Gliederung am 18. März 1992 wurde die Straße dem statistischen Bezirk 504 im Orts­teil Schleußig zugeordnet.

Seit dem 1. Juli 1993 gehört die Straße zum Postleitbezirk 04229 Leipzig (vorher seit 1926 Leipzig W31, seit 1965 7031 Leipzig).

Seit dem 5. April 1994 gehören alle Grund­stücke der Straße zum Erhaltungsgebiet Schleußig.

Weblinks

Literatur

  • Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen (Hrsg.): Verzeichnis Leipziger Straßennamen. PDF, Redaktionsschluss Dezember 2018. Ohne Ort, ohne Jahr, ohne Paginierung. Seite [2168] – Hier macht man sich Sorgen um die korrekte Recht­schreibung, die aber bei uralten Eigen­namen keine Rolle spielt. Man hätte die Straße auch „Probstey­straße“ nennen können. – Außerdem wird hier an erster Stelle die Benennung nach dem „Gut Schleußig, das bis 1543 dem Georgen-Nonnenkloster gehörte“ behauptet. Abgesehen davon, dass der Verkauf schon am 26. Juli 1542 erfolgte, war weder das Kloster eine Propstei noch das Gut Schleußig ein Probstei­gut. Immerhin wird dann an zweiter Stelle auch das Wald­stück angeboten.

Fußnoten

  1. korrekte Schreibweise in gebrochener Schrift